Feuerwerksverbot – wahr oder falsch?
Autor: Fajerwerki Lider

Seit längerer Zeit ist sowohl im Fernsehen zu hören als auch in der Presse zu lesen, dass in Polen ein Verbot der Verwendung von Feuerwerkskörpern besteht und dass man sich legal nur an zwei Tagen im Jahr mit Pyrotechnik amüsieren darf.
Nichts könnte falscher sein!
Woher kommt also in der öffentlichen Meinung der Mythos, dass es ein Feuerwerksverbot gibt?
Indem sie öffentliche Shows absagten, formulierten die Stadtbehörden ihre Botschaft so, dass der Eindruck entstehen konnte, es gäbe Rechtsvorschriften, die die Verwendung pyrotechnischer Erzeugnisse verbieten. Was uns äußerst wundert: Es kommt vor, dass die Polizei sogar warnt, das Gesetz verbiete die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Böllern mit Ausnahme des 31. Dezember und 1. Januar.
Unter Berücksichtigung der polnischen Rechtsvorschriften können wir lesen, dass dieses Verbot, mit Ausnahme des 31. Dezember und 1. Januar, ausschließlich ÖFFENTLICHE ORTE und deren Nutzungszeiten (22–6 Uhr) betrifft.
Was bedeutet das genau für den gewöhnlichen Feuerwerksfan?
Tatsächlich darf man aus Sicherheitsgründen nicht auf einen städtischen Platz, eine Siedlungsstraße oder ein anderes der Stadt gehörendes Gelände gehen und dort als nicht befugte Person Feuerwerkskörper verwenden. In einem solchen Fall kann man annehmen, dass ein faktisches Verbot der Verwendung von Feuerwerkskörpern besteht.
Dennoch hat jede Person auf ihrem privaten Gelände (dem eigenen Hof) das Recht, das ganze Jahr über Feuerwerkskörper zu zünden, solange die sogenannte Nachtruhe nicht gestört wird.
In der Praxis begleiten uns doch fast täglich Feuerwerke bei der Feier wichtiger Ereignisse wie Hochzeiten, privaten Feiern, Firmenveranstaltungen oder Geburtstagen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass professionelle Pyroteams vollkommen LEGAL Shows sowohl auf Privatgeländen als auch auf städtischen Flächen organisieren können.
Denkt daran: Wenn ihr Teilnehmer einer Veranstaltung in einem Lokal seid und eigenständig eine kleine Feuerwerksshow organisieren möchtet, könnt ihr das tun. Eine der zwei Bedingungen, die erfüllt sein müssen, ist die schriftliche Zustimmung des Eigentümers des Geländes, von dem aus ihr die Batterien zünden wollt. Dies wird sehr häufig bei Amateurfeuerwerken auf Hochzeiten praktiziert. Wie ihr eine professionelle Show bei einer Hochzeit organisiert, lest ihr hier: https://blog.fajerwerkilider.pl/jak-zaplanowac-fajerwerki-na-weselu/.
Die Nachbarn haben die Polizei gerufen und ich habe ein Bußgeld bekommen – warum?
Auf Privatgrundstücken darf Pyrotechnik verwendet werden, jedoch nur zu Zeiten, in denen keine Nachtruhe gilt. Nächtliche Salven von Knallen können negative Folgen nach sich ziehen auf Grundlage der Vorschrift, die die Störung der Ruhe, der Nachtruhe und der öffentlichen Ordnung verbietet.
Art. 51 § 1 des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten besagt: „Wer durch Geschrei, Lärm, Alarm oder eine andere Ungehörigkeit die Ruhe, die öffentliche Ordnung, die Nachtruhe stört oder an einem öffentlichen Ort Ärgernis erregt, unterliegt der Strafe des Arrests, der Beschränkung der Freiheit oder einer Geldbuße.“
Können wir also aufgrund des oben genannten Artikels des Strafgesetzbuchs ein Bußgeld für die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Böllern im privaten Hof zwischen 6 und 22 Uhr erhalten?
Wir erlauben uns, die Antwort der Stiftung Pozytywne Emocje zu zitieren, die sich für pyrotechnische Aufklärung einsetzt:
„Nicht jede Verwendung pyrotechnischer Erzeugnisse verletzt die Ruhe und die öffentliche Ordnung, sondern nur eine solche, die die Merkmale einer Ungehörigkeit trägt. In der Praxis muss eine Handlung, die dafür in Betracht käme, unter konkreten Umständen stattfinden – an einem bestimmten Ort und in einer bestimmten Umgebung sowie zu einer bestimmten Zeit, in der man dies nicht erwarten konnte, und zudem eine negative gesellschaftliche Bewertung und Gefühle von Ekel, Zorn und Empörung hervorrufen. Daher kann man eine Feuerwerksshow nicht als Ungehörigkeit ansehen, wenn sie nicht in eklatanter Weise mit den in dem jeweiligen Kontext geltenden Normen kollidiert (z. B. findet sie außerhalb der Nachtruhe statt, ist kein Ausdruck von Rowdytum), sondern im Gegenteil – in der allgemeinen Wahrnehmung positive Emotionen hervorruft. Zu Situationen, in denen wir pyrotechnische Erzeugnisse in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des gesellschaftlichen Zusammenlebens verwenden, zählen daher unter anderem professionelle Shows zur Aufwertung verschiedener Feierlichkeiten – Geburtstage, Hochzeiten oder z. B. städtische Veranstaltungen.“
Menschen wiederholen es, weil sie nicht wissen, dass es kein Verbot der Verwendung von Feuerwerkskörpern gibt.
– Stiftung für Entwicklung und Bildung in der Pyrotechnik -> https://fundacjapirotechnika.org/
– Stiftung Pozytywne Emocje -> https://fundacjapozytywneemocje.pl/
Dank der Gründung der oben genannten Stiftungen werden sowohl Untersuchungen zu den Auswirkungen von Feuerwerken auf die Umwelt durchgeführt als auch breit angelegte gesellschaftliche Aktionen, die vor allem das Ziel haben, über die richtige Verwendung von Pyrotechnik aufzuklären.
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